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17. Okt 2016

BMJV weist Vorwürfe zurück – Entwurf zu Musterfeststellungsklagen noch in diesem Jahr?

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Die Bundesregierung will nun doch noch in diesem Jahr Pläne auf den Weg bringen, um die Klagerechte von Verbrauchern zu stärken. Dabei geht es laut http://www.tagesschau.de/wirtschaft/vw-sammelklagen-105.html um Musterklagen, bei denen Verbraucherverbände stellvertretend für mehrere Kunden Schadenersatzansprüche geltend machen könnten. Es sei nach wie vor Ziel, noch in diesem Jahr einen Referentenentwurf zu Musterfeststellungsklagen vorzulegen.

 

Da der Gesetzgeber sich bislang schwer getan hat, geeignete Verfahren zu schaffen und damit zu anderen europäischen Staaten aufzuschließen, ist diese Mitteilung bemerkenswert. Nähere Details sind aber noch nicht bekannt und stehen möglicherweise noch gar nciht fest.

 

Eine Klagemöglichkeit, bei der Verbraucherverbände stellvertretend klagen können, ist  allerdings schon jetzt in § 79 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 ZPO vorgesehen. Diese Prozesse haben sich nicht als effektiv erwiesen, da jeder einzelne Verbraucher die Verbraucherzentrale ermächtigen oder bevollmächtigen muss. Sinnvoller wäre es, eine Musterfeststellungsklage durch eine nachfolgende Titulierung von Leistungsansprüchen und eine funktionsfähige Gewinnabschöpfung zu ergänzen.

Über Caroline Meller-Hannich

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