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21. Dez 2015

Klagerecht der Verbände auch im Datenschutzrecht – Gesetz beschlossen

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Am 17.12.2015 beschloss der Bundestag das Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. Bisher ist nur der Referentenentwurf online einsehbar.

Damit konnten sich die Kritiker des Gesetzentwurfes nicht durchsetzen, die eine nebeneinander bestehende Zuständigkeit der Datenschutzbehörden und der Verbaucherschutzverbände problematisch finden. Zusätzlich führe dies zu unterschiedlichen Rechtswegen, obwohl das selbe materielle Recht zugrunde liegt.

Die Stellungnahme des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz finden Sie hier.

Eine Übersicht, über das gesamte Gesetzgebungsverfahren können Sie auf der Seite von Beck-Online abrufen.

Einen früheren Beitrag in diesem Blog finden Sie hier.

Über Christian Häntschel

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