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11. Feb 2015

Einführung von Gruppenverfahren

Verfasst von

Am 18. März 2015 wird der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages eine öffentliche Anhörung zur Einführung von Gruppenverfahren durchführen. Es geht um einen Gesetzesentwurf u.a. der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom Mai 2014 (dazu hier unser blog-Beitrag)  und um die Umsetzung der Empfehlungen der Europäischen Kommission zum Kollektiven Rechtsschutz (dazu hier unser blog-Beitrag)

Der Gesetzesentwurf ist hier zu finden

Über Caroline Meller-Hannich

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