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27. Aug 2014

Klagerecht der Verbände auch im Datenschutzrecht?

Verfasst von

Ein aktueller Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) für ein „Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts“ sieht vor, dass in Zukunft Verbände auch im Datenschutzrecht mit Unterlassungsklagen gegen Verstöße vorgehen können.

Damit soll der Schutz der Verbraucher insbesondere bei Geschäften im Internet verbessert werden. Bislang konnten Verbände nur wegen rechtswidriger Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) und verbraucherschutzgesetzwidriger oder wettbewerbswidriger Praktiken Unterlassungsklagen erheben. Der Anwendungsbereich des Unterlassungsklagengesetzes (UKlaG) würde durch das Gesetz erweitert.

Der Entwurf ist auf der Internetpräsenz des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) abrufbar.

Eine (positive) Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ist hier zu finden.

Eine (weitgehend positive) Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) ist hier zu finden.

Eine (ablehnende) Stellungnahme des Bundes Deutscher Industrie (BDI) ist hier zu finden.

Über Caroline Meller-Hannich

3 Kommentare

  1. RA Christian Häntschel sagt:

    Datenschützer sind von dieser Idee allerdings weniger begeisterst. Ulrich Lepper, Datenschutzbeauftragter des Landes NRW äußerte in der Rheinischen Post vom 21.08.2014:

    „Ich begrüße das Ziel, mehr Datenschutz für Verbraucher zu erreichen. Dies über eine Erweiterung der Verbandsklagerechte anzugehen, ist allerdings nicht der richtige Weg. (…) Wenn Datenschutzaufsichtsbehörden und Verbände für dieselbe Sache zuständig sind und zudem mit Zivil- und Verwaltungsgerichtsbarkeit unterschiedliche Rechtswege zur Verfügung stehen, gefährdet das Rechtseinheit und Rechtssicherheit“

  2. Caroline Meller-Hannich sagt:

    ….die Datenschutzverletzung geht häufig mit Wettbewerbswidrigkeit, rechtswidrigen AGB o.ä. einher. In Zeiten von „big data“ können Vertragsrecht, zivilrechtlicher Verbraucherschutz und Datenschutz nicht isoliert betrachtet werden…

  3. Caroline Meller-Hannich sagt:

    Inzwischen hat sich auch der Deutsche Richterbund – positiv – geäußert: http://www.drb.de/cms/index.php?id=870

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