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24. Sep 2018

Commercial Courts für größere Wirtschaftsstreitigkeiten?

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Nicht nur der „Brexit“ macht deutlich, dass es in Deutschland und wohl auch Kontinentaleuropa an effektiven Streitbeilegungsmechanismen für größere Wirtschaftsstreitigkeiten fehlt. Es handelt sich hierbei um eine Diskussion, die mit der Frage „Englisch als Gerichtssprache?“ keinesfalls erledigt, sondern nur verkürzt ist. Vielmehr geht es um wettbewerbsfähige attraktive Angebote für Unternehmen; durchaus als Alternative zur Schiedsgerichtsbarkeit. Einen eher nationalen Ansatz verfolgt dabei eine Initiative der Länder Nordrhein-Westfalen und Hamburg. Diskutiert werden hier die Einführung von „Commercial Courts“ bei einigen Oberlandesgerichten, eine Modernisierung der Kammern für Handelssachen sowie neue Regeln für internationale Streitigkeiten in der ZPO.

Die europäische Perspektive nimmt ein für den Think Tank des EU-Parlaments erstellter Forschungsbericht von Giesela Rühl, Uni Jena, ein. Sie diskutiert eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für internationale Streitigkeiten in der EU. Es geht um die in der EU schon erfolgreichen Modelle, um Spezialisierung und Internationalisierung der Gerichte („European Commercial Court“) und des Verfahrensrechts sowie Verbesserungen der Rechtswahlmöglichkeiten durch Reform der Rom I-VO und Rom II-VO.

Während der Commercial Court in London  bislang erfolgreich darum wirbt, in Wirtschaftsstreitigkeiten angewählt zu werden, gibt es ähnlich professionelle und effektive Angebote in der übrigen EU (noch) nicht. Stattdessen findet man die erfolgreichen Gerichtsstände für größere Wirtschaftsstreitigkeiten inzwischen offenbar in Singapur (SICC) oder Abu Dhabi.

Über Caroline Meller-Hannich

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