… Zur erneuten Verlängerung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde … Bekanntermaßen ist die Revision im Zivilprozess statthaft, wenn sie vom Berufungsgericht (iudex a quo) zugelassen ist (§ 543 Abs. 1 Nr. 1 ZPO). Sie ist zuzulassen, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder wenn die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des BGH erfordern (§ 543 […]