4. Dez 2015
Deutscher Bundestag verabschiedet Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
In seiner 143. Sitzung am 3. Dezember 2015 verabschiedete der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (BT-Drs. 18/5089). Mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU und SPD und bei Enthaltung der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke nahmen die Abgeordneten die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (BT-Drs. 18/6904) an, die noch einige Änderungen an der ursprünglichen Entwurfsfassung vornimmt.
Wohl als Reaktion auf die von zahlreichen Stellen geäußerte Kritik an den niedrigen bzw. unbestimmten Anforderungen an die Qualifikation des Streitmittlers, setzt die Beschlussfassung nun voraus, dass der Streitmittler die Befähigung zum Richteramt besitzt oder zertifizierter Mediator ist. Zudem soll das Gesetz bis Ende 2020 umfassend wissenschaftlich evaluiert werden. Bedenken des Bundesrates hinsichtlich der Länderzuständigkeit für die Auffangschlichtung begegnet das Gesetz mit der bis Ende 2019 befristeten Förderung einer bundesweit tätigen Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle durch das BMJV.
Die Beschlussfassung sieht zudem die Ergänzung des § 309 BGB um eine Nr. 14 (Klageverzicht) vor, die dilatorische Klageverzichtsvereinbarungen in AGB für unwirksam erklärt.