30. Nov 2015
Kreuzzug der Reichsbürger – Das maltesische Manöver
Die Reichsbürger haben nach Informationen der Mitteldeutschen Zeitung derzeit wohl eine beunruhigende Lücke im europäischen Zwangsvollstreckungsrecht gefunden, mit der sie vermeintliche Zahlungsansprüche gegen Justizbedienstete der Länder geltend machen.
Das Ganze soll über den Umweg des UCC-Register – eine Art Handelsregister – der Vereinigten Staaten funktionieren. Die Registrierung erfolgt online, wobei lediglich eine automatisierte Plausibilitätsprüfung stattfindet. Nach der Registrierung werden Forderungen im UCC-Register eingetragen und dann an maltesische Inkassofirmen abgetreten. Diese erwirken dann vor maltesischen Gerichten vollstreckbare Urteile. Um das zu vermeiden, müssen Betroffene innerhalb sehr kurzer Zeit vor Gericht auftreten, und zwar persönlich. Andernfalls sind die erwirkten Urteile anschließend in Deutschland vollstreckbar, Artikel 36 Abs. 1 Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 (Brüssel1a), § 1112 ZPO.
Ob jedoch irgendjemand dem maltesischen Manöver zum Opfer fallen wird, bleibt fraglich. Bisherige Vollstreckungsversuche scheiterten aus formalen Gründen. Das UCC-Register hat erklärt, Einträge von Reichsbürgern auf Antrag unbürokratisch zu löschen. Auch die maltesischen Gerichte sind bereits informiert. Eine maltesische Rechtsanwältin soll außerdem schon die Übernahme solcher Fälle zugesagt haben.