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20. Mrz 2015

Sachverständige im Rechtsausschuss

Verfasst von

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags hat Prof. Dr. Caroline Meller-Hannich als Sachverständige zur Einführung von Gruppenverfahren angehört. Den Gesetzesentwurf und die Stellungnahmen aller Sachverständigen finden Sie auf der Internetpräsenz des Rechtsausschusses.

Es geht um ein Muster- und Gruppenklageverfahren, das bei Bagatell-, Streu- und Massenschäden den Rechtsschutz  erleichtern und die Rechtsdurchsetzung verbessern soll. Die bisherigen Instrumente des kollektiven Rechtsschutzes in Deutschland haben sich hier als nicht oder nur wenig effektiv erwiesen, s. Forschungsprojekt „effektiver Rechtsschutz“. In anderen europäischen Staaten ist hingegen der kollektive Rechtsschutz in den letzten Jahren stetig weiterentwickelt worden. Zudem gibt es inzwischen eine Empfehlung der Europäischen Kommission zum kollektiven Rechtsschutz. Ein entsprechendes Gesetz könnte in die ZPO eingeführt werden, wo seit der Verlagerung des familiengerichtlichen Verfahrens in das FamFG das sechste Buch frei geworden ist.

Über Caroline Meller-Hannich

3 Kommentare

  1. D. Eckardt sagt:

    Stößt das Anliegen denn auch auf Sympathie in den Regierungsfraktionen/im BMJ (der Entwurf stammt ja von den Grünen)?

  2. Caroline Meller-Hannich sagt:

    Genau dieser Entwurf wird es nicht werden, da hatte sich die Koalition schon im Plenum positioniert. Und er hat auch in der Tat Schwachstellen. Über die Wichtigkeit des Anliegens und den Handlungsbedarf scheint aber inzwischen Einigkeit zu bestehen.

  3. D. Eckardt sagt:

    Danke + herzl. Gruß, D.

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