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11. Dez 2014

Bundesverfassungsgericht äußert Bedenken hinsichtlich der Besoldung von Richtern und Staatsanwälten

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 Der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts hat im Verfahren 2 BvL 17/09 (u.A.) in der mündlichen Verhandlung vom 03.12.2014 Bedenken hinsichtlich der Verfassungskonformität der Richterbesoldung geäußert.

Es griff dabei auf die Lohn- und Gehaltsentwicklung von Beamten, Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst und vergleichbarem Personal in der Wirtschaft zurück. Ferner verglich es die Gesamtausgaben für die Justiz in Deutschland mit anderen europäischen Ländern und stellte fest, dass Deutschland mit lediglich 1,5 % der Ausgaben von 43 europäischen Ländern nur den 30. Platz belegt. Der Präsident des Bundesverfassungsgericht Voßkuhle fasste das mit den Worten zusammen:“Für ein Gemeinwesen, das sich in besonderer Weise der Rechtsstaatsidee verpflichtet fühlt, ein zumindest irritierendes Ergebnis.“

Außerdem klafften zwischen den einzelnen Bundesländern erhebliche Besoldungsunterschiede. So beträgt das Bruttogrundgehalt eines Berufseinsteigers im Saarland nur ca. 3200 € während sein Kollege in Hamburg mit über 4000 € besoldet wird.

Ein Urteil wird im Frühjahr 2015 erwartet.

Über Christian Häntschel

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