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24. Feb 2014

E-Government-Gesetz

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Am 31.07.2013 wurde das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (E-Government-Gesetz) verkündet.

Es ist dabei im wesentlichen bereits ab dem 01.08.2013 in Kraft. Ausgenommen sind § 2 Abs. 1, welcher am 1.7.2014 in Kraft tritt. § 2 Abs. 3 und § 14 treten am 1.1.2015 in Kraft. § 2 Abs. 2 tritt ein Kalenderjahr nach Aufnahme des Betriebes des zentral für die Bundesverwaltung angebotenen IT-Verfahrens, über das De-Mail-Dienste für Bundesbehörden angeboten werden, in Kraft. § 6 Satz 1 tritt am 1.1.2020 in Kraft.

Das Gesetz gilt für Bundesbehörden, den bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, sowie für Landesbehörden, Gemeinden und Gemeindeverbänden, soweit sie Bundesrecht ausführen. Faktisch wird es aber auch für alle sonstigen Behörden gelten, da diese wohl ebenfalls einheitlich umstellen werden, anstatt einmal Bundesverwaltung elektronisch durchzuführen und andererseits auf Papier weiter zu arbeiten, soweit es sich um Landesverwaltung handelt.

Es verpflichtet die genannten Stellen bspw. dazu, Akten elektronisch zu führen (§ 6 S. 1, ab 2020). Soweit Sie das schon heute tun, soll das Papieroriginal digitalisiert und dann vernichtet oder zurückgegeben werden ( § 7 seit 01.08.2013). Auch kann zukünftig elektronisch Akteneinsicht gewährt werden ( § 8). Ferner wird ein umfassender elektronischer Zugang eröffnet, insbesondere durch einen Zugang für elektronisch signierte Dokumente und eines De-Mail Kontos (§ 2 Abs. 1 u. 2, ein Kalenderjahr nach Aufnahme des Betriebes des zentral für die Bundesverwaltung angebotenen IT-Verfahrens, über das De-Mail-Dienste für Bundesbehörden angeboten werden).
Außerdem müssen zukünftig (ab 01.01.2015, § 2 Abs. 3) elektronische Identitätsnachweise erbracht werden können. In Anbetracht der Verfügbarkeit des elektronischen Personalausweises seit dem 01.11.2010 werden also gut 4 Jahre vergangen sein, bis der Identitätsnachweis, für Behörden verpflichtend, elektronisch erfolgen kann.

Über Christian Häntschel

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