RSS-Feed abonnieren

Passwort vergessen?

v Anmelden

8. Sep 2017

Sammelklagen, Gruppenklagen, Musterfeststellungsklagen – Ein weiterer Gesetzesentwurf

Verfasst von

Am 28. August 2017 haben die Fraktion Bündnis90/Die Grünen und einige einzelne Abgeordnete des Deutschen Bundestags einen Entwurf eines Gesetzes über die Einführung von Gruppenverfahren(BT-Drucks. 18/13426) vorgelegt. Es handelt sich hierbei nicht um eine von Verbänden eingereichte Musterfeststellungsklage, wie sie kürzlich das BMJV zur öffentlichen Diskussion (Diskussionsentwurf) stellte, sondern um eine echte Gruppenklage. Das Verfahren kann also auch von Privatpersonen initiiert werden, betrifft nicht nur Verbrauchergeschäfte, und es kann sowohl ein Feststellungs- als auch ein Leistungsantrag gestellt werden. Ein Gruppenkläger führt das Verfahren mit Wirkung für die Gruppe. Jede von dem gleichen Lebenssachverhalt betroffene Person kann die Teilnahme an dem Verfahren erklären und ist an die Entscheidung gebunden. Der Entwurf entspricht mehr oder weniger denjenigen der zum Teil identischen Urheber aus dem Jahr 2013 (BT-Drucks. 17/13756) und dem Jahr 2014 (BT-Drucks. 18/1464). Zu seinen Vor- und Nachteilen kann auf die damalige Diskussion im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags verwiesen werden: Sitzung vom 18. März 2015

Über Caroline Meller-Hannich

Kommentieren

*