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30. Sep 2015

Justizministerium kündigt Musterfeststellungsklage an – Gesetzesentwurf für 2016 geplant

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Auf einer Veranstaltung des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am Montag (28.9.2015) hat Staatssekretär am Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) Gerd Billen die Vorlage eines Gesetzesentwurfs für eine opt-in Musterfeststellungsklage nach dem Vorbild des Kapitalanlegermusterverfahrensgesetzes (KapMuG), aber mit sachlich unbeschränktem Anwendungsbereich, angekündigt.

Vor diesem Hintergrund sehen wir das Konzept der „Musterfeststellungsklage“ mit besonderem Interesse. […] Sowohl den Gerichten als auch den Parteien wird es auf diesem Weg ermöglicht, sich auf die Klärung immer wiederkehrenden Kernfragen zu konzentrieren, was der Einheitlichkeit der Rechtsprechung dient und auch die Ressourcen der Justiz schont. Parallel sollte ein Klageregister geschaffen werden, zu dem Verbraucherinnen und Verbraucher nach Bekanntmachung der Klage ihre Ansprüche niedrigschwellig, kostenfrei und mit verjährungshemmender Wirkung anmelden können. Das Musterfeststellungsurteil sollte für diese Ansprüche auch Bindungswirkung entfalten, so dass eine außergerichtliche Abwicklung der einzelnen Ansprüche – einvernehmlich oder im Rahmen der kostenfreien Streitschlichtung – wahrscheinlich wird.

Außerdem sollen Reformen im Bereich der Gewinnabschöpfungsansprüche wegen Verstößen gegen das Lauterkeitsrecht und das Kartellrecht geplant sein.

Auch wollen wir prüfen, ob der Gewinnabschöpfungsanspruch im Bereich des Rechts gegen den unlauteren Wettbewerb verändert ausgestaltet werden soll. […] Nach […] § 10 UWG können die durch vorsätzlich unlauteres Handeln erzielten Gewinne durch verschiedenen klageberechtigte Verbände (etwa die Verbraucherzentralen oder die Wettbewerbszentrale) abgeschöpft werden. Diese abgeschöpften Gewinne fließen dann an die Staatskasse. Allerdings wird von diesem Gewinnabschöpfungsanspruch bislang nur selten Gebrauch gemacht. Wir wollen daher prüfen, welche Veränderungen hier nötig sind, um den Anspruch handhabbarer zu machen.

Die Koinzidenz mit dem „VW-Skandal“ ist zwar zufällig, aber bezeichnend. Der Text der Rede ist hier zu finden – es gilt das gesprochene Wort.

 

 

Über Caroline Meller-Hannich

4 Kommentare

  1. Mathias sagt:

    Hallo, bei mir funktioniert der Link zur Rede nicht, vielleicht könnt ihr diesen aktualisieren. Danke.

  2. Paul Seidl sagt:

    Gibt es das Gesetz bezüglich der Musterfeststellungsklagen inzwischen?

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