Forschungsstelle für nationales und internationales Verfahrensrecht
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4. Mai 2015
Verfasst von Christian Häntschel
Ab 01.07.2015 werden die Pfändungsfreigrenzen gem. § 850c ZPO und § 850f ZPO erhöht. Näheres dazu im Bundesgesetzblatt (Jahrgang 2015 Teil I Nr. 16. S. 618).
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