Für den Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher gilt nach § 753 Abs. 3 ZPO Formularzwang. Die entsprechenden Formulare sind in der Gerichtsvollzieherformular-Verordnung (GVFV) bzw. deren Anhang enthalten. Diese wurde zum 1.12.2016 bei der Durchführung der EU-Kontenpfändungsverordnung geändert. Das alte Formular durfte nur bis zum 28.2.2017 weiter genutzt werden (§ 6 GVFV). Das neue Formular für den […]