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27. Okt 2017

Videotechnik im Zivilprozess – Ein grenzüberschreitender Erfahrungsaustausch

Anlässlich des Europäischen Tags der Justiz 2017 informierten sich Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer Veranstaltung am Landgericht Halle zum Einsatz von Videotechnik im Zivilprozess.

Zu Gast war unter anderem eine Richterdelegation aus Bourges, die von den französischen Erfahrungen mit Videotechnik in Zivil- und Strafverfahren berichtete. In Frankreich scheint die Digitalisierung des gerichtlichen Verfahrens deutlich schneller voranzuschreiten. So verfügen bereits alle französischen Gerichte über Videokonferenztechnik.

Die europäische Dimension des Themas wurde im Rahmen der Veranstaltung besonders deutlich. So sieht zum einen die Beweisaufnahmeverordnung (EG) Nr. 1206/2001 vor, dass Videokonferenztechnik bei der Zusammenarbeit zwischen europäischen Gerichten auf dem Gebiet der Beweisaufnahme eingesetzt wird. Die Verordnung zum Europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen (EG) Nr. 861/2007 regelt sogar eine mündliche Verhandlung mittels Videokonferenz für grenzüberschreitende Verfahren mit geringem Streitwert.

Der Einsatz von Videokonferenztechnik ist mit § 128a ZPO auch im deutschen Recht vorgesehen. Tatsächlich wird von der Befugnisnorm aber kaum Gebrauch gemacht. Ein wesentlicher Grund hierfür ist das Fehlen technischer Anlagen in deutschen Gerichten.

Die Förderung des Bewusstseins für die Möglichkeit des Einsatzes von Videotechnik im Zivilprozess wird auch zukünftig ein europäisches Anliegen bleiben, wie Pal-Lajos Szirany von der Generaldirektion Justiz der Europäischen Kommission berichtete. Sein Vortrag wurde aus Brüssel in die Veranstaltung nach Halle übertragen, sodass der Vorteil des Technikeinsatzes für die europäische Zusammenarbeit für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer tatsächlich greifbar wurde.

 

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