4. Mrz 2017
Neues Formular für Vollstreckungsaufträge an den Gerichtsvollzieher
Für den Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher gilt nach § 753 Abs. 3 ZPO Formularzwang. Die entsprechenden Formulare sind in der Gerichtsvollzieherformular-Verordnung (GVFV) bzw. deren Anhang enthalten. Diese wurde zum 1.12.2016 bei der Durchführung der EU-Kontenpfändungsverordnung geändert. Das alte Formular durfte nur bis zum 28.2.2017 weiter genutzt werden (§ 6 GVFV). Das neue Formular für den Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher ist hier zu finden.
Die Formulare für die nationale Forderungspfändung blieben unverändert, man findet sie hier (gewöhnliche Geldforderungen) und hier (Unterhaltsforderungen).
Die Formulare für das Verfahren der grenzüberschreitenden Kontenpfändung sind hier zu finden.