I. Erlass der ZMediatAusbV Seit dem Inkrafttreten des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes im April 2016 können sich Stellen, die alternative Streitbeilegung betreiben, als Verbraucherschlichtungsstellen anerkennen lassen, wenn sie die Anerkennungsvoraussetzungen der §§ 24 ff. VSBG in Verbindung mit §§ 3 ff. und 11 ff. VSBG erfüllen. Als erst in letzter Minute nach starker Kritik in das Gesetz aufgenommene Voraussetzung […]