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25. Feb 2016

Verbraucherstreitbeilegungsgesetz verkündet

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In der heutigen Ausgabe des Bundesgesetzblattes (BGBl. I 2016, S. 254 ff.) wurde das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten verkündet, das auch das neu geschaffene Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) beinhaltet (Art. 1 Umsetzungsgesetz).

Das VSBG tritt größtenteils am 1. April 2016 in Kraft. Für die Umsetzung der in den §§ 36 und 37 VSBG geregelten Informationspflichten gewährt der Gesetzgeber den Unternehmern noch Zeit bis zum 1. Februar 2017.

Streitmittler im Sinne des VSBG müssen gem. § 6 Abs. 2 S. 2 VSBG die Befähigung zum Richteramt haben oder nach §§ 5 Abs. 2, 6 MediationsG zertifiziert sein. Die entsprechende Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren, die auch das Zertifizierungsverfahren regeln soll (§ 1 Nr. 1 VO-E), steckt allerdings noch im Entwurfsstadium. Bis zu ihrem Erlass dürfen also nur Volljuristen Verbraucherstreitbeilegung nach dem VSBG betreiben. Ob das Inkrafttreten des VSBG im April auch den Erlass der vorbezeichneten Ausbildungsverordnung katalysiert, bleibt allerdings abzusehen, denn der Entwurf steht schon seit dem 31. Januar 2014 unverändert im Raum.

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