Die Reichsbürger haben nach Informationen der Mitteldeutschen Zeitung derzeit wohl eine beunruhigende Lücke im europäischen Zwangsvollstreckungsrecht gefunden, mit der sie vermeintliche Zahlungsansprüche gegen Justizbedienstete der Länder geltend machen. Das Ganze soll über den Umweg des UCC-Register – eine Art Handelsregister – der Vereinigten Staaten funktionieren. Die Registrierung erfolgt online, wobei lediglich eine automatisierte Plausibilitätsprüfung stattfindet. […]