21. Okt 2015
Europäische Vollstreckung und Marty Mc Fly
Dass die beiden etwas gemeinsam haben, mag nicht nur auf den ersten Blick verwundern: Es ist der heutige Mittwoch, 21. Oktober 2015.
Am 21. Oktober 2015 sind Marty McFly (alias Michael J. Fox) und Doc Brown (alias Christopher Lloyd) im zweiten Teil des Films „Zurück in die Zukunft“ mit ihrer Zeitmaschine in der Zukunft gelandet. Einiges ist heute freilich anders als im Film. So ist der 21. Oktober 2015 tatsächlich ein Mittwoch und nicht – wie im Film – ein Dienstag, und die im Film fliegenden Autos und Skateboards gibt es nach wie vor nicht – obwohl das „Internet der Dinge“ fleißig gedeiht. Dazu zuletzt diese interessante Tagung: 2015-08-28_Workshop_Digital-Revolution_neu
Außerdem jährt sich am 21. Oktober 2015 zum zehnten Mal das Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen (EuVTVO). Die Verordnung erlaubt die unionsweite Vollstreckung von Entscheidungen über unbestrittene Forderungen. Versäumnisurteile, öffentliche Urkunden, Anerkenntnisurteile und Vergleiche aus einem Mitgliedstaat können damit in allen anderen Mitgliedstaaten vollstreckt werden. Notwendig ist dazu die Bestätigung als europäischer Vollstreckungstitel durch das Ursprungsgericht. Eine Vollstreckbarerklärung im Vollstreckungsstaat braucht es nicht. Im Hinblick auf die Notwendigkeit eines Exequaturs wurde allerdings zuletzt die EuVTVO noch rechts überholt. Seit dem 10. Januar 2015 gilt die VO (EU Nr. 1215/2012) des Europäischen Parlaments und des Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Brüssel Ia-VO). Damit sind alle Titel aus einem Mitgliedstaat, und nicht nur solche über unbestrittene Forderungen unionsweit vollstreckbar. Wie sieht wohl die Zukunft der EuVTVO aus?