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3. Jun 2015

Kritik an mangelhaften Gutachten in familiengerichtlichen Verfahren – Reaktion durch Änderung des Sachverständigenrechts

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In Zukunft sollen die Beteiligungsrechte der Parteien bei der Auswahl eines gerichtlichen Sachverständigen gestärkt und dessen Neutralität sowie die Qualität der Gutachten besser gesichert werden. Das ist Ziel eines Referentenentwurfs des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 1.6.2015 (RefE_Sachverstaendigenrat, abrufbar auch unter http://www.bmjv.de/DE/Ministerium/Gesetzarchiv/_node.html ). Hintergrund ist die zunehmende Kritik in der öffentlichen Berichterstattung an der Unabhängigkeit und Neutralität gerichtlich bestellter Sachverständiger vor allem in familiengerichtlichen Verfahren. Abhilfe will der Entwurf durch eine obligatorische Anhörung der Parteien bzw. Beteiligten vor der Ernennung eines Sachverständigen und durch eine obligatorische Belastungsanzeige und Mitteilung von Befangenheitsgründen seitens des Sachverständigen schaffen. Geändert werden sollen eine Reihe von Vorschriften zum Sachverständigenbeweis in der ZPO und im FamFG.

Über Caroline Meller-Hannich

1 Kommentar

  1. Meller-Hannich sagt:

    Zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Sachverständigenbeweis (BR Drs 438/15) vom 25.9.2015 hat der Bundesrat inzwischen Stellung genommen (s. BR Drs. 438/15 (Beschluss) sowie Plenarprotokoll 938 vom 6. Nov. 2014, TOP 28). Die Stellungnahme des Bundesrats sieht die Streichung der obligatorischen Anhörung der Parteien zur Person des Sachverständigen sowie die Streichung der obligatorischen ordnungsgeldbewehrten Fristsetzung gegenüber dem Sachverständigen vor. Damit würden wesentliche vom Gesetztesentwurf vorgesehene Änderungen entfallen.
    Einzelheiten s. http://www.bundesrat.de/bv.html?id=0438-15

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