2. Jun 2015
Regierungsentwurf: Außergerichtliche Streitbeilegung für alle Verbraucherangelegenheiten
Am 27. Mai 2015 hat die die Bundesregierung einen Regierungsentwurf zu einem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz veröffentlicht (RegE_ADR-Richtlinie). Es soll der Umsetzung der europäischen ADR-Richtlinie dienen. Diese Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, für alle (nationalen und internationalen) Verbraucherstreitigkeiten eine außergerichtliche Beilegungsmöglichkeit anzubieten. Sie gibt außerdem Mindeststandards für das Verfahren und für die beteiligten Streitmittler vor. Das deutsche Gesetz will dafür die schon vorhandenen Schlichter und Mediatoren mobilisieren und installiert – wenn niemand zuständig ist – eine Universalschlichtungsstelle auf Länderebene. Den privaten Einrichtungen bietet das Gesetz die Möglichkeit der Anerkennung als Verbraucherschlichtungsstelle, was in Zukunft eine geschützte Bezeichnung sein soll. Die Unternehmen müssen die Information über die für sie zuständige Streitbeilegungsstelle zur Verfügung stellen.
Näheres zur ADR-Richtlinie und zu ihrer Umsetzung bietet der kürzlich erschienene von Christoph Althammer im Wolfgang Metzner Verlag herausgegebene Tagungsband „Verbraucherstreitbeilegung: Aktuelle Perspektiven für die Umsetzung der ADR-Richtlinie“