Der Deutsche Richterbund hat sich in seiner Stellungnahme zu den Vorschlägen der länderoffenen Arbeitsgruppe „Verfahrenserleichterungen im Zivilprozess“ dem Beschluss des DJT Abteilung Prozessrecht Nr. II, 11, b) angeschlossen. Danach soll „der Gesetzgeber […] für Parteien die Option schaffen, als Eingangsinstanz das LG statt des AG und das OLG statt des LG auszuwählen bei gleichzeitigem Verzicht […]