I. Einleitung Von ihrer Rechtssetzungskompetenz im Bereich des Internationalen Privat- und Verfahrensrechts aus Art. 81 AEUV macht die Europäische Union regen Gebrauch sodass der Normadressat auf eine steigende Vielzahl unionseinheitlicher Rechtsakte zugreifen kann. Gleichwohl erschweren Materien, für deren Qualifikation das Europäische Kollisions- und Verfahrensrecht keine einheitliche Regelung bereithält, die Rechtsanwendung; handelt es sich doch bei […]