„Es kommt hinzu, dass bei dem vom BGH gewählten Ansatz die Höhe des anzunehmenden Bruchteils mit einem Viertel wenig Überzeugungskraft besitzt und das Dezisionistisch-Aleatorische nicht ohne einen Rest von Fragwürdigkeit zu streifen scheint.“ (OLG Schleswig, Beschluss vom 04.11.2011 – 12 WF 160/11 – beck online)