12. Mai 2014
60 jähriges Jubiläum des Bundesarbeitsgericht
Seit dem 10.05.1954, und damit seit mehr als 60 Jahren, sprechen die Richterinnen und Richter des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt (bis zur Wiedervereinigung mit Sitz in Kassel), in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten Recht. Über diese arbeitsrechtliche Dimension hinaus, dürfte jeder, der sich mit juristischer Methodik, Rechtsfortbildung und Richterrecht beschäftigt, am Bundesarbeitsgericht nur schwer vorbei kommen, muss es doch nicht selten auf dünner gesetzlicher Grundlage oder gar ohne eine solche entscheiden.
Jedenfalls dürfen wir uns auch für 2014 auf spannende Entscheidungen einstellen: Dürfen Krematoriumsangehörige das Zahngold Verstorbener behalten? Müssen Piloten der Lufthansa Pilotenmützen tragen?
Die Zukunft des Bundesarbeitsgerichts dürfte, schon allein mit dem anstehenden Mindestlohn, ebenso spannend bleiben, wie die vergangenen 60 Jahre.