Nach § 829 Abs. 4 ZPO wird das Bundesministerium der Justiz ermächtigt Formulare für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses einzuführen. Hat es von der Ermächtigung Gebrauch gemacht, dann ist der Antragssteller verpflichtet sich auch dieser zu bedienen, § 829 Abs. 4 S. 2 ZPO. Diesen Zwang hat der Bundesgerichtshof nun gelockert (BGH […]