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5. Feb 2014

Empfehlung der Kommission über gemeinsame Grundsätze für kollektive Unterlassungs- und Schadensersatzverfahren in den Mitgliedstaaten bei Verletzung von durch Unionsrecht garantierten Rechten

Verfasst von

Die Europäische Kommission hat am 11.06.2013 eine Empfehlung zu gemeinsamen Grundsätzen im Bereich des kollektiven Rechtsschutzes in den Mitgliedsstaaten bei Verletzung von durch Unionsrecht garantierten Rechten abgegeben, die Sie hier finden können.

In den Erwägungen (10) heißt es:
Mit dieser Empfehlung soll der Zugang zur Justiz bei Verletzung von durch Unionsrecht garantierten Rechten erleichtert und zu diesem Zweck allen Mitgliedstaaten die Einführung eines innerstaatlichen kollektiven Rechtsschutzsystems angetragen werden, das auf unionsweit einheitlichen Grundsätzen beruht, aber den Rechtstraditionen der Mitgliedstaaten Rechnung trägt und gleichzeitig vor Missbrauch schützt.

Dabei sollen die Mitgliedstaaten die, in dieser Empfehlung enthaltenen, Grundsätze bis spätestens zum 26.07.2015 in innerstaatliches Recht integrieren.

Über Christian Häntschel

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