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9. Apr 2021

Neue EU-Verbandsklagenrichtlinie

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Die am 24.12.2020 in Kraft getretene Richtlinie (EU) 2020/1828 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher ist das erste EU-Instrument des kollektiven Rechtsschutzes, das Verbänden eine auf Leistung („Abhilfe“) in Form von „Schadenersatz, Reparatur, Ersatzleistung, Preisminderung, Vertragsauflösung oder Erstattung des gezahlten Preises“ gerichtete Klage ermöglicht. Daneben sind Feststellung und Unterlassung mögliche Klageziele der neuen Verbandsklage.

Prof. Dr. Beate Gsell und Prof. Dr. Meller-Hannich haben im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzvb) ein Konzept zur Umsetzung der Richtlinie ins deutsche Recht erstellt. Sie plädieren für ein Modell, welches weitgehend ohne eine individuelle Mandatierung der Verbände durch die betroffenen Verbraucher auskommt und sich damit am bewährten Vorbild der Verbandsklage auf Unterlassung orientiert. Zudem soll in der Phase der Feststellung der Leistungsberechtigung einzelner Verbraucher und des Vollzuges ein neutraler Treuhänder eingeschaltet werden. Damit das Verfahren effektiv geführt werden kann, sollte die Verbandsklage verjährungshemmende Wirkung für alle betroffenen Verbraucher haben und die Finanzierung rechtssicher geregelt werden.

Außerdem stellt Prof. Dr. Meller-Hannich in ihrem aktuellen Beitrag „Die Richtlinie über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher“ (VbR 2021, 40) die Richtlinie vor, unternimmt eine Bewertung und widmet sich möglichen Umsetzungsalternativen.

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