Mit Gesetz vom 10.10. 2013 wurden umfangreiche Änderungen an der Zivilprozessordnung vorgenommen, die den elektronischen Schriftverkehr mit den Gerichten erleichtern und ausbauen soll. Ebenso wurden Regelungen zu einem länderübergreifenden Schutzschriftregister eingefügt. Bereits seit dem 17.10.2013 gilt der neue § 371b ZPO, nach dem jetzt auch gescannte öffentliche Urkunden, unter bestimmten (technischen) Voraussetzungen, die Beweiskraft öffentlicher […]