Die am 24.12.2020 in Kraft getretene Richtlinie (EU) 2020/1828 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher ist das erste EU-Instrument des kollektiven Rechtsschutzes, das Verbänden eine auf Leistung („Abhilfe“) in Form von „Schadenersatz, Reparatur, Ersatzleistung, Preisminderung, Vertragsauflösung oder Erstattung des gezahlten Preises“ gerichtete Klage ermöglicht. Daneben sind Feststellung und Unterlassung mögliche Klageziele der neuen […]