Die Justizministerkonferenz schlug im Frühjahr 2015 vor § 169 Satz 2 GVG dahingehend zu ändern, dass Urteilsverkündungen der obersten Bundesgerichte – ähnlich wie derzeit schon am Bundesverfassungsgericht praktiziert – der Videoaufzeichnung zugänglich sein sollen. Damit hätten Fernseh- und Rundfunksender auch die Möglichkeit, Urteilsverkündungen live zu übertragen. Diesem Anliegen treten die 5 Präsidenten der obersten Bundesgerichte […]