Der Arbeitskreis VI des Verkehrsgerichtstages 2016 hat die Einführung gesetzlicher Regeln zum Umgang mit Dash-Cams empfohlen. Diese müssen in Übereinstimmung mit dem europäischen Datenschutzrecht einen Ausgleich zwischen den Beweisinteressen der Betroffenen und den Persönlichkeitsrechten der Aufgezeichneten schaffen. Das zweckwidrige Verwenden der Aufnahmen soll sanktioniert werden. Hierzu nur eine Anmerkung: Der Ruf nach Sanktionierung meint hoffentlich […]