28. Apr 2014
Die Reform des Insolvenzrechts – Konzerninsolvenzen – Teil III. Stellungnahme der Sachverständigen im Rechtsausschuss
Am 02.04.2014 hat der Ausschuss Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages eine öffentliche Anhörung zur geplanten Gesetzesreform durchgeführt. Dabei sah ein Großteil der Sachverständigen (RiAG Frank Frind, Dr. Christoph Niering (VID), Dr. Weiland und Partner, DAV) insbesondere das Problem des Forum Shoppings, welches ich hier schon unter Verweis auf den Aufsatz von Siemon (NZI 2014, 55) erläutert habe. Lediglich der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) konnte in der vorgesehenen Gerichtsstandskonzentration keine Gefahr erkennen. Auch wurde die Regelungsnotwendigkeit überhaupt in Frage gestellt.
Besonders lesenswert ist die Stellungnahme von Frank Frind (als Richter am Amtsgericht Hamburg ist er zuständig für Insolvenzverfahren) . Er orientiert sich stark an den praktischen Konsequenzen des Gesetzesentwurfs und beschränkt sich, anders als andere Sachverständigen, auf den konkreten Gesetzentwurf. Er zeigt weitere Konsequenzen aus dem Forum Shopping, sowie aus dem Umstand auf, dass unter bestimmten Voraussetzungen sogar der zuständige Insolvenzrichter bestimmt werden kann: Unternehmenssanierer könnten im Vorfeld einer Insolvenz zu „Case placern“ werden und damit einen gewissen Druck aufbauen. Vertritt man als Insolvenzrichter eine passende Rechtsansicht oder winkt man Eigenverwaltungsanträge eher durch, wird man wohl auch mit großen Verfahren bedacht, die wiederum zu Vortragseinladungen etc. führen. Mit Blick auf die richterliche Unabhängigkeit und damit den Rechtsstaat insgesamt, sollte das unbedingt vermieden werden. Die (internationale) Rechtspraxis hat mit den Firmenbestattern und insb. den Distressed Debt Tradern mehr als deutlich gezeigt, dass theoretisch Machbares auch versucht wird.