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24. Mrz 2014

Fristwahrende Faxe am letzten Tag der Frist besser vor 23:40 Uhr absenden

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Der 1. Senat des Bundesverfassungsgericht hat für eine, per Fax eingereichte, Verfassungsbeschwerde Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand gewährt. Der Prozessbevollmächtigte des Beschwerdeführers hatte versucht, die Verfassungsbeschwerde mit einem Sicherheitszuschlag von mindestens 50 Minuten zu versenden. Trotz dieses Zuschlages und mehrmaliger Sendeversuche, konnte das Faxgerät des Bundesverfassungsgerichts die Verfassungsbeschwerde erst am Folgetag empfangen.

Der Senat hält das für ausreichend:

„Bei Einlegung von Verfassungsbeschwerden hat regelmäßig die erforderliche Sorgfalt erfüllt, wer einen über die zu erwartende Übermittlungsdauer der zu faxenden Schriftsätze samt Anlagen hinausgehenden Sicherheitszuschlag von 20 Minuten einkalkuliert. Dieser Sicherheitszuschlag gilt auch für die Faxübersendung nach Wochenenden oder gesetzlichen Feiertagen.
(BVerfG, Beschluss vom 15. Januar 2014 – 1 BvR 1656/09 –, juris)“

Auch für Verfahren vor den sonstigen Gerichten wird man zukünftig diesen Zuschlag einkalkulieren dürfen, um auf der sicheren Seite zu sein.

Über Christian Häntschel

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