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29. Nov 2014

Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten – Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz

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Seit dem 10.11.2014 liegt ein Referentenentwurf für ein Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz) vor. Damit soll die ADR-Richtlinie 2013/11/EU (ABl. EU L 165 vom 18.06.2013, S. 63) umgesetzt werden. Außerdem dient das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz der Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-Verordnung; ABl. L 165 vom 18.06.2013, S. 1). Durch das Gesetz soll es in Zukunft für  Konflikte zwischen Verbrauchern und Unternehmern aus Kauf- und Dienstleistungsverträgen ein flächendeckendes Netz von Streitbeilegungsstellen geben. Jeder Verbraucher soll die Möglichkeit haben, seinen nationalen oder grenzüberschreitenden Konflikt dort außergerichtlich beizulegen. Eine verbindliche Lösung vermitteln die deutschen Streitbeilegungsstellen allerdings nicht. Die Schlichtung ist freiwillig und der Rechtsweg ist auch nach der Streitbeilegung nach dem Gesetz nicht ausgeschlossen. Damit die Verbraucher über die Streitbeilegungsmöglichkeiten informiert sind, soll neben dem Gesetz eine Informationspflichtenverordnung erlassen werden.

Über Caroline Meller-Hannich

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